Haushaltshilfe & Grundreinigung
Zuverlässige Hilfe im Haushalt und gründliche Reinigung nach Wunsch
Haushaltshilfe – abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI):
- Regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben
- Staubsaugen, Wischen, Staubwischen
- Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen
- Hilfe beim Wäschewaschen und Bügeln
- Aufräumen & leichte Ordnungsarbeiten
Grundreinigung – nur privat buchbar (nicht über § 45b SGB XI abrechenbar):
- Intensive Reinigung nach Umzug, Renovierung oder bei starker Verschmutzung
- Reinigung von Heizkörpern (innen & außen), Fliesen & schwer erreichbaren Stellen
- Entkalkung und Desinfektion von Bad & Küche
- Einsatz von professionellen Reinigungsgeräten & -mitteln
🟢 Wichtig:
Grundreinigungen gelten als Privatleistungen und können nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Mehr Informationen:
Unsere Haushaltshilfe ist über den Entlastungsbetrag abrechenbar (§ 45b SGB XI). Grundreinigungen sind privat buchbar – ideal als Ergänzung bei Bedarf.