Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 € monatlich und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er dient der Finanzierung von anerkannten Unterstützungsleistungen im Alltag – z. B. für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder Betreuung.

Haushaltsreinigung Plus ist offiziell anerkannt nach § 45a SGB XI als Anbieter zur Unterstützung im Alltag im Rhein-Sieg-Kreis. Das bedeutet: Unsere Leistungen können über den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Falls der Betrag in einem Monat nicht genutzt wird, kann er angespart und später eingesetzt werden (bis spätestens Juni des Folgejahres).

Wir helfen Ihnen bei allen Schritten – von der Beratung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Sprechen Sie uns einfach an!

PDF öffnen: Entlastungsbetrag Info
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